ONLINE SCHEIDUNG

Sie möchten sich schnell und unkompliziert scheiden lassen?

Sollten Sie bereits seit einem Jahr getrennt leben und alle Angelegenheiten, die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens zu klären sind, 
wie zum Beispiel:

              -  Unterhaltsansprüche
              -  Zugewinnausgleichsansprüche
              -  Rentenansprüche
              -  Wohnungszuweisung
              -  Übernahme von Schulden 
              -  Kindesumgang
              -  Kindesunterhalt
              -  Elterliche Sorge

 mit Ihrer Partnerin /Ihrem Partner durch ein

              -  Mediationsverfahren
              -  einen Ehevertrag, notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
              -  andere außergerichtliche Einigung

geregelt haben, können Sie sich schnell und unkompliziert scheiden lassen.

 

Wir brauchen von Ihnen zur Stellung eines Scheidungsantrags lediglich

               -  eine Vollmacht
               -  Ihre Heiratsurkunde
               -  eine Ausfertigung Ihres Ehevertrags oder einer Einigung in einem Mediationsverfahren
               -  Ablichtungen der Geburtsurkunden Ihrer gemeinsamen Kinder
               -  den ausgefüllten Fragebogen zum Versorgungsausgleich 
 

Wenn Sie uns beauftragen möchten, senden wir Ihnen alle notwendigen Formulare zu. Diese können 
Sie ausfüllen und bequem zusammen mit den von Ihnen benötigten Unterlagen per Email, Fax oder 
brieflich an uns versenden.

Sollten Fragen unsererseits bestehen, werden wir Sie bitten, einen Gesprächstermin zu vereinbaren, 
andernfalls können wir für Sie bereits den Scheidungsantrag vorbereiten.

Dieser Scheidungsantrag wird Ihnen zur Durchsicht zugesandt. Anschließend kann die Scheidung bereits 
bei Gericht anhängig gemacht werden.

Das gerichtliche Verfahren und insbesondere die Einholung der Auskünfte bei der Rentenversicherung zur Durchführung des Versorgungsausgleichs können wir leider nicht beschleunigen, wir können jedoch 
zusichern, dass Ihre Unterlagen bei uns schnell und unkompliziert weiter bearbeitet werden.

Mit dem Scheidungsantrag erhalten Sie eine Vorschusskostenrechnung. Sollten Sie bedürftig sein, sind wir gern bereit, für Sie einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu stellen.

 

Wenn Sie Interesse an diesem vereinfachten Vorgehen haben, rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.


In allen anderen Fällen beraten und begleiten wir Sie gern nach Vereinbarung eines Beratungstermin.
 

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